Wie wird das Mitarbeitendengespräch nachbereitet?

Die Inhalte und Vereinbarungen des Mitarbeitendengesprächs werden vertraulich behandelt.

Das von allen Gesprächspartnern unterschriebene Protokoll mit den schriftlich festgehaltenen Zielvereinbarungen wird kopiert und verbleibt bei den Unterlagen des/der Vorgesetzten und des/der Mitarbeiters/Mitarbeiterin.

Es bildet die Grundlage für das nächste Mitarbeitendengespräch.

Der im Gespräch ermittelte Qualifizierungsbedarf wird auf einem gesonderten Formular direkt an die Abteilung Fortbildung gemeldet: Formular Fortbildungsvereinbarung Mitarbeitergespraech.pdf

Der/die Vorgesetzte schickt nach dem Gespräch eine Durchführungsmeldung an den/die nächsthöhere Dienstvorgesetzte/n, der/die darüber eine Liste führt.

Wenn weitere Inhalte, z. B. Zielsetzungen, aus dem Gespräch an andere Personen weitergegeben werden sollen, müssen alle am Mitarbeitendengespräch Teilnehmenden damit einverstanden sein und diese Weitergabe im Gespräch schriftlich vereinbart haben.

Die beim/bei der Vorgesetzten archivierten Gesprächsprotokolle sind mit der Beendigung des Vorgesetztenverhältnisses, spätestens jedoch nach 10 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.