Wer gibt Rückmeldung zur regelmäßigen Durchführung des Mitarbeitendengesprächs?
Der/die Dienstvorgesetzte meldet dem/der nächsthöheren Dienstvorgesetzten nach dem Mitarbeitendengespräch, mit welcher/m Mitarbeitenden er/sie zu welchem Zeitpunkt das Gespräch geführt hat.
Bei dem/der nächsthöheren Dienstvorgesetzten wird eine Gesamtliste über alle Mitarbeitendengespräche in seinem/ihrem Verantwortungsbereich geführt. Dieser/diese erinnert regelmäßig die ihm/ihr unterstellten Dienstvorgesetzten über die fristgerechte bzw. noch ausstehende Durchführung der Mitarbeitendengespräche innerhalb eines Jahres und überprüft am Ende des Jahres die vollständige Durchführung.
Die Mitarbeitenden haben das Recht bei dem/der jeweils nächsthöheren Dienstvorgesetzten die Durchführung des in der Regel jährlichen Mitarbeitendengesprächs einzufordern.