Wer führt mit wem Mitarbeitendengespräche?

Das Mitarbeitendengespräch führt der/die direkte Vorgesetzte/n.

Ein/e Vorgesetzte/r sollte möglichst nicht mehr als zehn Mitarbeitendengespräche pro Jahr führen.

Daher muss der/die Vorgesetzte sorgfältig prüfen, für wen er/sie der/die direkte Vorgesetzte ist und mit welchen Mitarbeitenden die Mitarbeitendengespräche zu führen sind. Ergeben sich aus dieser Überprüfung Unklarheiten, dann kann sich der/die Vorgesetzte zur weiteren Klärung an den/die jeweils zuständige/n nächsthöheren Dienstvorgesetzte/n wenden.

Nur in Ausnahmefällen kann durch Delegation eine andere Person als der direkte Vorgesetzte mit der Führung eines Mitarbeitendengesprächs beauftragt werden. Hierzu ist die Zustimmung aller beteiligten Personen erforderlich.

Arbeitet ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin in mehreren Einsatzorten, dann sprechen sich die Vorgesetzten ab, wer mit dem/der Mitarbeitenden das Mitarbeitendengespräch führt. Bei geteiltem Dienst (je 50 %) führen beide Dienstvorgesetzten je ein separates Mitarbeitendengespräch. Bei ungleichmäßiger Beschäftigung bzw. mehr als zwei Dienststellen gilt, dass vorrangig der/die Vorgesetzte das Gespräch führt, bei dem/der der Arbeitsschwerpunkt liegt.

Äußert der/die Mitarbeitende, der/die in mehreren Einsatzorten tätig ist, den Wunsch nach einem zusätzlichen Mitarbeitendengespräch mit einem bestimmten Vorgesetzten, so ist diesem Wunsch zu entsprechen.