Vertraulichkeit
Das Mitarbeitendengespräch ist ein Gespräch unter „vier Augen” zwischen dem Mitarbeitenden und dem/der/den Dienstvorgesetzten
Bei kooperativen Leitungen können auch beide direkten Vorgesetzten das Gespräch führen.
Die Inhalte des Gesprächs werden nicht in der Personalakte hinterlegt oder Dritten zur Kenntnis gebracht, es sei denn, dass dies ausdrücklich von beiden Seiten so vereinbart und im Protokoll vermerkt wird.