Verbindlichkeit
- Die im Mitarbeitendengespräch vereinbarten Ziele und getroffenen Absprachen sind verbindlich.
- Diese werden schriftlich festgehalten, um die Arbeit im kommenden Jahr an ihnen auszurichten.
- Im nächsten Mitarbeitendengespräch bzw. je nach Absprache in einem früheren Zeitfenster wird überprüft, ob die Absprachen eingehalten und die Ziele erreicht wurden bzw. aus welchen Gründen dies nicht geschehen konnte.