Regelmäßigkeit
Das Mitarbeitendengespräch findet in der Regel einmal im Jahr statt. In begründeten Ausnahmefällen kann es auch im Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgen. Dies kann insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn Mitarbeitende zwei oder mehreren Dienststellen zugewiesen sind bzw. den Vorgesetzten eine hohe Anzahl an Mitarbeitenden (mehr als 10 Personen) direkt zugewiesen sind. Eine enge gegenseitige Absprache zwischen den Mitarbeitenden, den Vorgesetzten und dem/der nächsthöheren Dienstvorgesetzten ist hier erforderlich.
Für die Durchführung empfiehlt sich der Beginn bzw. das Ende des Kalenderjahres. An diesen Zeitpunkten kann die Arbeit des zurückliegenden Jahres reflektiert und die Arbeit des kommenden Jahres geplant werden.
Ein Termin für das Gespräch ist fest zu vereinbaren.